Häufig gestellte Fragen
Testament, Erbfolge und Steuern — klare Antworten zu Ihrer Vermögensübergabe
In Deutschland gibt es zwei gültige Formate: das handschriftliche Testament (eigenhändig geschrieben und unterschrieben) und das notarielles Testament. Das handschriftliche Testament ist kostengünstiger, aber anfälliger für Formfehler — achten Sie darauf, dass es komplett von Hand geschrieben ist. Das notarielle Testament kostet zwar Gebühren (ca. 200–800 Euro je nach Vermögen), bietet aber maximale Rechtssicherheit und ist sofort vollstreckbar.
Ohne Testament erbt Ihre Familie nach der gesetzlichen Erbfolge: Ehepartner und Kinder (1. Ordnung), dann Eltern und Geschwister (2. Ordnung), dann Großeltern (3. Ordnung). Der Ehepartner bekommt immer mindestens 25–50 % des Vermögens, je nachdem wie viele Kinder Sie haben. Wenn Sie diese Verteilung nicht mögen oder entferntere Verwandte, Freunde oder gemeinnützige Organisationen bedenken möchten, brauchen Sie ein Testament.
Ehepartner und Kinder haben die höchsten Freibeträge: 400.000 Euro pro Kind, 500.000 Euro für den Ehepartner. Enkel erben mit 200.000 Euro, Eltern und Geschwister mit nur 75.000 Euro. Entfernte Verwandte und Fremde haben nur 30.000 Euro Freibetrag. Danach wird’s teuer: Kinder zahlen 7–30 % Erbschaftsteuer (Steuerklasse I), während entfernte Verwandte bis 50 % zahlen (Steuerklasse III). Die gute Nachricht: Diese Freibeträge können Sie alle 10 Jahre wieder nutzen — das ist der Kern der Rotationsstrategie.
Die Schenkungsrotation nutzt die 10-Jahres-Regelung: Sie können Ihren Kindern alle 10 Jahre erneut 400.000 Euro schenken, ohne Erbschaftsteuer zu zahlen. Wenn Sie 1.2 Millionen Euro haben und drei Kinder, können Sie jetzt 400.000 Euro pro Kind schenken (1.2 Mio. total), warten 10 Jahre, und dann nochmal das Gleiche schenken — steuerfrei. Das spart in diesem Beispiel etwa 240.000 Euro Steuern gegenüber einer Vererbung ohne Planung.
Ja, und das ist wichtig: Bei Schenkungen gelten die gleichen Freibeträge wie bei Vererbung, aber Sie können sie während Ihres Lebens mehrmals nutzen — alle 10 Jahre aufs Neue. Bei Vererbung bekommen Ihre Erben die Freibeträge nur einmal. Schenkungen sind auch flexibler: Sie können Bedingungen knüpfen oder das Widerrufsrecht behalten. Allerdings müssen größere Schenkungen (über 30.000 Euro) dem Finanzamt gemeldet werden.
Die beste Planung kombiniert Testament, Schenkungen und Rotationsstrategie. Sie könnten zum Beispiel heute Ihre Kinder beschenken (Rotation 1), in 10 Jahren nochmal (Rotation 2), und gleichzeitig ein Testament haben, das Ihre Enkel begünstigt — mit deren eigenen Freibeträgen. So verteilen Sie Vermögen auf mehrere Personen und Zeitpunkte, was die Gesamtsteuerbelastung senkt. Das funktioniert am besten mit professioneller Planung, die Ihre genaue Situation berücksichtigt.
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